Verkehrsrecht: Warum Kürzungen der Gutachter-Rechnungen durch Versicherungen oft unrechtmäßig sind

Das Problem mit gekürzten Gutachter-Rechnungen – Gutachter spielen eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Ihre Expertise hilft, den Schaden präzise zu bewerten und eine faire Regulierung zu ermöglichen. Doch immer häufiger kürzen Versicherungen die Rechnungen von KFZ-Sachverständigen – mit teils fragwürdigen Argumenten. Besonders Versicherer wie die HUK-Coburg und die Allianz fallen dabei auf. Doch sind diese Kürzungen überhaupt rechtens?

In diesem Beitrag erklären wir die Hintergründe dieser Praxis, zeigen rechtliche Fallstricke auf und erläutern, wie sich Gutachter und Geschädigte wehren können.

Die Rolle des KFZ-Gutachters bei der Schadensregulierung

Nach einem Verkehrsunfall ist es oft erforderlich, den Schaden am Fahrzeug professionell begutachten zu lassen. Gutachter erstellen detaillierte Berichte, die als Grundlage für die Schadensersatzansprüche des Geschädigten dienen. Die Vergütung dieser Gutachten orientiert sich in der Regel an der BVSK-Honorarbefragung, einem anerkannten Maßstab für übliche und marktgerechte Honorare.

Die Praxis der Kürzungen: HUK Coburg und die „HUK-Tabelle“

Diese Tabelle ist eine interne Berechnungsgrundlage der HUK-Coburg-Versicherung und hat keine rechtliche Bindung. Dennoch wird sie häufig als Argument genutzt, um Rechnungen zu kürzen. In der Rechtsprechung wird diese Praxis oft kritisiert, da sie die gesetzlich geregelte Vergütung nach der BVSK-Honorarbefragung ignoriert.

Allianz und die „Erfüllungsgehilfe“-Argumentation

Die Allianz-Versicherung argumentiert, dass der Gutachter im Auftrag des Geschädigten handelt und nur nach tatsächlichem Aufwand abrechnen dürfe. Dies widerspricht jedoch der Rechtsprechung, die den Geschädigten in die Lage versetzen soll, den Schaden vollständig und ohne finanzielle Nachteile zu regulieren. Dazu gehört auch die Übernahme der Gutachterkosten gemäß BVSK.